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Ausschreibung eines Grundstücksverkaufs

Die Gemeinde Großdubrau bietet das Grundstück „Landambulatorium“ Ernst-Thälmann-Straße 36, 02694 Großdubrau zum Verkauf an:

  • Lage: 02694 Großdubrau, Ernst-Thälmann-Straße 36
  • Flurstück: 489/3, Gemarkung: Großdubrau
  • Größe: 2.762 m²
  • Nutzflächen ca. 745 m²
  • Baujahr der Gebäudeteile: um 1910 – Altbau (Villa) // 1977 – Neubau (Flachbau)

Das vom Bieter geforderte Betreiber- und Sanierungskonzept muss Mindestanforderungen erfüllen und ist verbindlicher Bestandteil des Kaufvertrages. Im schriftlichen Angebot ist insbesondere die Dauer der vertraglich gebundenen Nutzung für den Bereich der medizinischen Versorgung oder Pflege verbindlich zu erklären, mindestens für 5 Jahre. Ein Solvenznachweis ist beizufügen. 

Die verkehrsseitige Erschließung des Grundstücks erfolgt über die anliegende Kreisstraße K7210 Ernst-Thälmann-Straße sowie rückseitig über die Hermann-Schomburg-Straße.

Das Grundstück befindet sich am südlichen Ortsrand von Großdubrau, ca. 1 km vom Ortskern entfernt. Die Autobahnzufahrt Bautzen-Ost ist ca. 8 km entfernt.

Das Grundstück diente um die Wende der Unterbringung des Landambulatoriums in der Gemeinde Großdubrau und wird zuletzt als Wohn- und Geschäftsgrundstück genutzt.
Der um 1910 in massiver Bauweise errichtete, unterkellerte Altbau ist eingeschossig mit ausgebautem Dachgeschoss (Mansarde), der Dachspitz ist unausgebaut. Es besteht Sanierungsbedarf. Dieser Gebäudeteil steht leer, vormals war das Obergeschoss zu Wohn- und das Erdgeschoss zu Praxiszwecken vermietet (gesamt ca. 189 m² Nutzfläche).

Der Neubau wurde 1977 in Massivbauweise mit flach geneigtem Dach an das bestehende Altgebäude angebaut. Er ist durchgehend eingeschossig mit einem Souterrain auf ca. dreiviertel der Anbaufläche, Eingangstüren sind von der Ernst-Thälmann-Straße (Erdgeschoss) und von der Hermann-Schomburg-Straße (Souterrain) vorhanden. In diesem Teil befinden sich 7 Gewerbeeinheiten unterschiedlicher Nutzungsgrößen (gesamt ca. 555 m² Nutzfläche), derzeit sind 2 Einheiten vermietet (Zahnarztpraxis und Physiotherapie). Auch an diesem Gebäudeteil besteht Sanierungsbedarf.

Im Weiteren gibt es eine massive Doppelgarage, Baujahr 1977, auf dem Grundstück.

Das Grundstück ist an das öffentliche Trinkwasser- und Stromnetz angeschlossen. Die Abwasserentsorgung erfolgt zentral über die Ortskanalisation. Die Zentral-Heizung wird bisher über Heizöl betrieben, der unterirdische Tank befindet sich im nordöstlichen Hofteil. Gas läge in beiden Straßen an.

Es ist zu beachten, dass ein ca. 6 m breiter Streifen entlang der Ernst-Thälmann-Straße, auf welchem sich auch das bisherige Buswartehäuschen befindet, für den in Planung stehenden grundhaften Straßenausbau einschließlich Nebenanlagen/ Gehweg zur Verfügung zu stellen ist. Für diese erst nach dem Straßenausbau zu vermessende Fläche ist ein Wiederkaufsrecht der Gemeinde vorgesehen.

Entlang der nördlichen Grenze befinden sich leitungsrechtlich geschützte Medien einschließlich einer Trafo-Station. Das benachbarte Grundstück 489/2 nutzt die Zufahrt von 489/3 von der Ernst-Thälmann-Straße aus ebenfalls als Zufahrt.

Der Verkehrswert für das Grundstück liegt bei 74.000,00 Euro.

Die Mindestanforderungen für das Betreiber- und Sanierungskonzept sowie die Bewertungsmatrix finden Sie auf dieser Seite als Anlage. Die Unterlagen sind auf Nachfrage beim Bauamt in Papierform erhältlich. 

Kaufangebote können ab sofort bis einschließlich Donnerstag, den 30.01.2025, um 13:30 Uhr ausschließlich schriftlich in einem verschlossenen Umschlag mit dem Vermerk „Kaufangebot Landambulatorium Großdubrau“ beim Sekretariat der Gemeinde Großdubrau eingereicht oder an: Gemeinde Großdubrau, Ernst-Thälmann-Straße 9, 02694 Großdubrau per Post gesandt werden, äußerlich gekennzeichnet mit dem Vermerk „Kaufangebot Landambulatorium Großdubrau“.

Die Vergabe erfolgt nach den vom Gemeinderat beschlossenen Kriterien (siehe Bewertungsmatrix). Aus dieser Veröffentlichung ergibt sich keine Verkaufsverpflichtung der Gemeinde Großdubrau, diese ist bei der Veräußerung nicht an ein Höchstgebot gebunden.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Bauverwaltungsamtsleiterin,

oder an die Sachbearbeiterin Liegenschaften,

Hardy Glausch
Bürgermeister

Anlagen